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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung einer Waldpatenschaft bei Forst ReinHeck, Land- und Forstwirt Reinhard Heckmann.

2. Vertragspartner und Vertragsdauer

Im Falle der Bestellung einer Waldpatenschaft kommt der Vertrag mit

Land- und Forstwirt
Reinhard Heckmann
Hertingerstraße 121
D-59423 Unna
(nachfolgend: Forst ReinHeck)

zustande.

Der Vertrag wird erst durch die Bestätigung der eingegangenen Bestellung durch Forst ReinHeck begründet. Vertragspflichten entstehen für Forst ReinHeck erst, nachdem die Bestellung bestätigt, die Rechnung erteilt und das Patengeld auf dem Konto von Forst Reinheck eingegangen ist. Der Patenschaftsvertrag ist auf eine Zeitdauer von fünf Jahren befristet, gerechnet ab dem Datum der Bestellung.

3. Charakter der Waldpatenschaft und Eigentumsrechte

Die im Rahmen der Waldpatenschaft gepflanzten und gepflegten Bäume bleiben im ausschließlichen Eigentum von Forst ReinHeck, dem die Flächen für die Anpflanzungen gehören.

Forst ReinHeck weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Waldpatenschaft nur einen symbolischen Charakter hat. Im Falle der Begünstigung eines anderen handelt es sich um ein ideelles Geschenk!

Als Gegenleistung erhält der Besteller eine Urkunde über die Waldpatenschaft. Die Originalurkunde der Patenschaft bestätigt lediglich, dass die Baumpatenschaft begründet worden ist und die in der Erstaufforstung stehenden Bäume gepflanzt wurden und entsprechend guter forstwirtschaftlicher Praxis gehegt und gepflegt werden.

Aufgrund des symbolischen Charakters einer Baumpatenschaft ist diese weder veräußerbar noch übertragbar oder vererbbar. Es besteht auch kein späteres Vorkaufsrecht des Waldpatin (Besteller) und /oder des Beschenkten an dem Baum.

4. Baumarten der Waldpatenschaft

Die in der nachstehenden Auflistung aufgeführten Baumarten stellen kein rechtlich bindendes Vertrags- und Bestellangebot durch Forst ReinHeck dar. Im Rahmen der Verfügbarkeit können Sie zwischen folgenden Baumarten wählen:

  • Stieleiche

  • Traubeneiche

  • spätblühende Stieleiche (slawonische Eichen)

  • Wildkirsche

  • Schwarznuss

  • Kastanie

  • Walnuss

  • Bergahorn

  • Elsbeere

  • lindenblättrige Birke

  • Hainbuche.

Es stehen in Neuanpflanzungen nur bestimmte Baumarten zur Verfügung. Diese wählen wir nach der Bodenbeschaffenheit, den Ansprüchen der Baumart und der Lage des Grundstücks aus. Vorläufig beschränkt sich unser Angebot auf die bereits ausgebrachten Baumarten.

5. Patengelder und Mehrwertsteuer

Die angegebenen Beträge für Patengelder sind Endpreise inkl. der Versandkosten für die Patenschaftsurkunden. Als unternehmerische Leistung beinhaltet der Betrag die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von aktuell 19 %.

6. Patengeld und formelle Rechnungsstellung

Der Besteller entrichtet das Patengeld auf eine entsprechend durch Forst Reinheck gestellte Rechnung.

7. Patenschaftsurkunde

Der Versand der Urkunde erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von 5 Werktagen per Post. Um einen verspäteten Erhalt der Urkunde zu vermeiden, sollte die Bestellung rechtzeitig aufgegeben werden. Sollte die Urkunde auf dem Postweg beschädigt werden, teilt der Besteller dies mit. Forst ReinHeck wird sodann eine Ersatzurkunde ausstellen. Der Versand der Urkunde ist auch per E-Mail möglich.

8. Widerrufsrechte

Der Besteller hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von 2 Wochen, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das kann per Brief oder per E-Mail erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufspflicht reicht es aus, dass der Besteller die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerspruchsfrist absendet. Will der Besteller zu einem späteren Zeitpunkt den Baumpaten-Vertrag kündigen, wird der Patenbeitrag nicht zurückgezahlt.

9. Kennzeichnung in der Aufforstung

Eine namentliche Kennzeichnung der Waldpatenschaft am Ort der Aufforstung erfolgt nicht.

10. Schreibfehler

Forst Reinheck haftet nicht bei Schreibfehlern der Namen in einer Urkunde, die durch den Besteller fehlerhaft vorgegeben wurden.

11. Ausschluss von Nutzungsrechten

Weder der Schenkende (Besteller) noch die Person, der eine Waldpatenschaft gewidmet ist, erlangen durch die Patenschaft irgendwelche Nutzungsrechte an Bäumen der Aufforstung oder am Grundstück, auf dem die Bäume stehen. Es wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass es sich um eine symbolische Patenschaft und nicht um ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis handelt.

12. Neuaufforstungen

Neuaufforstungen können nur - wetterabhängig - im Frühjahr und Herbst erfolgen. Falls eine Pflanzsaison, zum Beispiel wegen Trockenheit ausfallen muss, wird die Pflanzung in der nächstmöglichen Saison nachgeholt. Dasselbe gilt auch, wenn Forst ReinHeck aufgrund von Krankheit oder sonst nicht durch ihn zu vertretende Ursachen verhindert ist.

13. Auswahl von Baumarten

Es stehen pro Pflanzsaison nur bestimmte Baumarten zur Verfügung. Diese wählen wir nach der Bodenbeschaffenheit, den Ansprüchen der Baumart und der Lage des Grundstücks aus.

14. Schutzzäune und Zugänglichkeit der Aufforstung

Neupflanzungen müssen vor Wildverbiss geschützt werden. Dafür werden größere Flächen umzäunt und sind daher für eine Zeitspanne von ca. 10 Jahren nicht frei zugänglich. Dies ist insbesondere bei einer vollflächigen Erstaufforstung so.

Bei Pflanzungen mit geringer Stückzahl werden die Setzlinge mit speziellen Wuchshüllen geschützt. Etliche Bäume brauchen einige Jahre, um über diesen Schutz hinauszuwachsen.

15. Keine Verpflichtung zur Mitarbeit des Paten

Alle in der Aufforstung anfallenden Arbeiten werden von Forst ReinHeck erledigt oder an externe Dienstleister delegiert. Durch das Patengeld werden diese Arbeiten unterstützt.

16. Keine Beitragspflichten des Paten

Dem Besteller entstehen durch die Waldpatenschaft keinerlei zusätzlichen Verpflichtungen wie zum Beispiel Aufwendungen wegen Berufsgenossenschaft, Forstbetriebsgemeinschaft, Grundsteuer, Pflege und Erneuerung der Forstwege, usw. Es entsteht auch keine Mitgliedschaft in der zuständigen Jagdgenossenschaft, landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft. Der Besteller hat allerdings auch keinerlei Anspruch auf einen Teil der Jagdpacht oder von Einnahmen aus Verkäufen des Holzes aus dem Wald.

17. Nachpflanzen von Bäumen durch Forst Reinheck

Eine Waldpatenschaft bezieht sich immer auf eine Mehrzahl von Bäumen, in der Regel mindestens 5 bis 10 Exemplare derselben Baumart. Sollten mehr als 3 dieser Bäume in den ersten 5 Jahren nicht anwachsen oder absterben, wird mindestens ein neuer Baum in dem betreffenden Reihenabschnitt für die Waldpatenschaft nachgepflanzt. Forst ReinHeck kann nicht gewährleisten, dass es sich wieder um die gleiche Baumart handelt. Alternativ kann die Waldpatenschaft auf einen anderen Reihenabschnitt, für den noch keine Patenschaft besteht, übertragen werden. Werden Bäume aus der Waldpatenschaft nach 5 Jahren aus Gründen, die Forst ReinHeck nicht zu verantworten hat, geschädigt wie z.B. durch Schädlinge, Trockenheit, Sturm, Schneebruch oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, bedeutet das auch für Forst ReinHeck einen Schaden und finanziellen Verlust. Es wird in diesem Falle kein neuer Baum nachgepflanzt, denn die Patenschaft ist erloschen.

18. Jährlicher Waldzustandsbericht

Forst ReinHeck veröffentlicht auf seiner Homepage mindestens einmal jährlich einen Bericht über den Zustand seines Waldes. Dieser Bericht wird mit aussagekräftigen Fotos veranschaulicht.

19. Erlöschen der Patenschaft

Die Waldpatenschaft erlischt automatisch nach fünf Jahren. Danach kann ein Besteller eine neue Patenschaft übernehmen und so erneut Waldpate werden.

Wenn somit Bäume, auf die sich die Waldpatenschaft erstreckt, in ferner Zukunft im Verdrängungswettbewerb der Bäume ausfallen oder im Rahmen guter forstwirtschaftlicher Praxis zur Förderung anderer Bäume des Bestandes gefällt werden oder werden müssen, so haben weder der frühere Waldpate noch - im Falle der Schenkung der Patenschaft der Beschenkte - Anspruch auf das Holz oder den Erlös aus dessen Verkauf.

20. Datenschutz

Der Besteller ist damit einverstanden, dass Forst ReinHeck die Daten des Baumpaten, (Schenker und Beschenkter) zur Abwicklung und Pflege der Patenschaft speichert und nutzt. Darüber hinaus werden keine weiteren Daten erhoben. Die laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU notwendige Zustimmung muss auf dem Bestellformular (FORMULARE) angekreuzt und unterschrieben an uns zurückgeschickt werden. Forst ReinHeck versichert, dass er mit den Daten sorgsam umgehen und diese nicht unberechtigt, beispielsweise zum Zwecke der Werbung, an Dritte weitergibt. Zum Ende der Waldpatenschaft werden die Daten gelöscht. Sofern nicht vom Gesetzgeber vorgegebene Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sind diese Fristen abgelaufen, werden die Daten vernichtet.

Sollte die Waldpatenschaft einer anderen Person gewidmet werden, muss der Besteller vorher gewährleisten, dass der Beschenkte in der Urkunde über die Waldpatenschaft namentlich genannt werden darf.

21 Anpassungsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen undurchführbar bzw. unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss undurchführbar oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des Patenschaftsvertrag im Übrigen davon unberührt.

Aufgestellt am 30.04.2021

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